Mach dir eine gute Zeit!

Unsere Services für einen rundum entspannten Insel-Aufenthalt.

Im Untergeschoss findest Du auch die barrierefreien Toiletten und den Wickelraum.

In unserer Tiefgarage stehen 400 Parkplätze auf 3 Ebenen für Dich zur Verfügung. Ebene -2 und -3 für Kunden. Vergiss nicht die Parkscheibe einzulegen. Danach stehen 120 Minuten Shopping–Vergnügen nichts mehr im Wege…

Mit der Bahn vom Basel Badischen Bahnhof eine Station bis nach Weil am Rhein Hauptbahnhof fahren. Wenn Du rechts aus dem Fenster der Bahn schauen, dann siehst Du die Insel schon kurz vor der Haltestelle.
Mit der Buslinie 55 vom Claraplatz zur Haltestelle (Weil am Rhein) Rathaus, wenn Du dort aussteigst, stehst Du quasi direkt vor der Insel. Du kannst auch mit der TRAM 8 fahren.
Haltestelle: Weil am Rhein Bahnhof.

Einkauf Insel in Weil am Rhein
Hauptstraße 333-339
79576 Weil am Rhein
Tel.: +49 (0)177 4060007
info@einkaufinsel-weil.de

Die Einkaufsinsel ist Montag bis Samstag von 09:00 bis 20:00 Uhr (REWE 22:00 Uhr) für Euch geöffnet. Jedoch sind wir an diesen Tagen leider geschlossen:

Neujahr - 01.01.2024

Heilige Drei Könige - 06.01.2024

Karfreitag - 29.03.2024

Ostermontag - 01.04.2024

Tag der Arbeit - 01.05.2024

Christi Himmelfahrt - 09.05.2024

Pfingstmontag- -20.05.2024

Fronleichnam - 30.05.2024

Tag der Deutschen Einheit - 03.10.2024

Allerheiligen - 01.11.2024

1. Weihnachtstag - 25.12.2024

2. Weihnachtstag - 26.12.2024

Hausordnung

Ein friedliches Zusammenleben der Mieter und Besucher ist nur möglich, wenn jeder sich von dem Gedanken der Gemeinschaft leiten lässt. Die Hausordnung ist daher von allen Mietern und Besuchern gewissenhafteinzuhalten. Die Regeln der Hausordnung sind für Mieter von gewerblichen Räumen verbindlich, soweit nicht die übrigen Vereinbarungen des Mietvertrages oder gesetzliche bzw. behördliche Bestimmungen weitergehende Verpflichtungen beinhalten.

Besucher,Kunden und Gäste

Besucher, Kunden und Gäste haben grundsätzlich die Hausordnung zu befolgen und sind verpflichtet, zu jeder Zeit Ordnung und Sauberkeit zu wahren. Die Besucher des Objektes dürfen unter keinen Umständen Belästigungen (Lärm, Geruch, übertriebenes oder gewalttätiges Verhalten usw.) verursachen, die eventuell andere Benutzer oder den Betrieb stören. In den öffentlich zugänglichen Bereichen gelten für alle Personen:

  • absolutes Rauch- und Alkoholverbot (Ausnahme in gastronomischen Bereichen)
  • das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken im Allgemeinbereich ist untersagt
  • das Mitführen von Haustieren (insbesondere Hunde) ist nicht gestattet
  • das Mitführen von Fahrrädern oder dergleichen ist nicht gestattet
  • das Befahren mit Rollschuhen, Inline-Skatern o. ä. ist nicht gestattet
  • das Befahren mit Fahrzeugen jeder Art ist verboten; nur Fahrzeuge für Behinderte sind zulässig
  • Abfall, Papierreste und dergleichen sind in dafür vorgesehene Behälter zu entsorgen
  • übriges Essen, Getränke und Speisereste sind in den Behältern der jeweiligen Verkaufsstände zu entsorgen
  • das Anbringen von Werbung, Postern, Bildern oder ähnliches ist verboten
  • Beschädigungen, Beschmierungen, absichtliche Verunreinigungen, Graffiti oderdergleichen werden strafrechtlich verfolgt
  • Personenaufzüge und Fahrtreppen dienen dem Personenverkehr. Der unsachgemäße Gebrauch ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Eltern haften für ihre Kinder und entsprechende Verstöße.
  • das Belagern von Treppen, Treppenhäusern, Passagen, Eingangsbereiche usw. ist untersagt, die öffentlichen Bereiche dienen nicht als permanenter Aufenthaltsort
  • der Zutritt zu den technischen Räumen, den Lagern der Geschäfte, den technischen Wegen und Büros ist untersagt
  • die unbegründete Benutzung oder die Beschädigung der Feuerschutzausrüstungen wird strafrechtlich verfolgt
  • ohne ausdrückliche Zustimmung seitens des Vermieters sind Umfragen, Fotos, Bild- und Tonaufnahmen sowie Verteilung von Dokumenten jeder Art unzulässig
  • Politische, gewerkschaftliche, religiöse oder vergleichbare Veranstaltungen von oder für Gesinnungsgruppen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig
  • Hausierer, ambulante Händler, Bettler und Stadtstreicher sind nicht zugelassen
  • Bei einem Feueralarm ist das Gebäude unverzüglich zu verlassen und sich auf dem Sammelpunkt auf dem Vorplatz einzufinden.

Den Anweisungen des Eigentümers, bzw. seiner Beauftragten, ist grundsätzlich Folge zu leisten.

Eigentümer und Beauftragte besitzen das Hausrecht und sind berechtigt sowie verpflichtet, die

Einhaltung der Hausordnung durchzusetzen. Nichtbefolgung kann zum Hausverbot führen.

Gebäudemanagement/Centermanagement